Für den geschützten Begriff  “Original Dresdner Christstollen” muss man seine Bäckerei in dem dafür zulässigem Gebiet haben, allerdings liegen wir nur wenige Kilometer außerhalb.

Der Gebietsschutz ist vom volkseigenen Backwarenkombinat, dem damaligen Exportmonopolisten schon zu DDR-Zeiten betrieben worden. Aus diese Zeit stammen die territorialen Abgrenzungen. Wenn man auf der Karte das Gebiet umreißt, stellt man ein eigenartig zerklüftetes Territorium fest, dass um Dresden weite Ausbuchtungen enthält.

Die Ursache ist sehr einfach erklärt. Überall, wo ein Zweigbetrieb des VEB Backwarenkombinates war, wurde das Gebiet eingeschlossen.

Nach der Wende ist der Gebietsschutz von den gleichen Leuten weiter betrieben worden, wie zuvor, allerdings nun als privatisiertes "Backwaren Kombinat". Das Bäckerhandwerk ist nicht fähig gewesen an dieser sinnlosen Aufteilung etwas zu ändern.

Inzwischen zeichnet sich auch eine Entwicklung ab, bei der Firmen aus allen Teilen Deutschlands einen Zweigbetrieb in und um Dresden betreiben, um ihren Stollen "Dresdner Stollen" nennen zu dürfen.

Die wenigen Kriterien, die an die Rezeptur gestellt werden, sind schnell erfüllt, ansonsten hat jeder Hersteller sein eigenes Rezept, wir auch. Insofern sagt der Begriff "Dresdner Stollen" nur aus: In Dresden hergestellt, vielmehr leider nicht. Von vorzüglich bis unter dem Durchschnitt ist alles vorhanden.

Hier bleibt dem Verbraucher - wie überall - die Qual der Wahl. Wer unbedingt einen "Dresdner Christstollen" möchte, dem können wir nicht mehr dienen.

Wenn Sie einen im Geschmack ausgewogenen, in der Krume feuchten Christstollen bevorzugen, der nach der Rezeptur den Dresdner Christstollen gebacken wird, dann empfehlen wir Ihnen:.

                 ”LIEBE’S SÄCHSISCHER CHRISTSTOLLEN”
                                                 nach Dresdner Art.

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